Zollgebühren und Importsteuern

Wenn du international versendest, kann es passieren, dass Kunden zusätzliche Zollgebühren und Importsteuern berechnet werden, sobald sie ihre Lieferung erhalten. Wenn du die Anforderungen erfüllst, kannst du Zollgebühren und Importsteuern beim Checkout erheben. Bevor du die Erhebung von Zollgebühren und Importsteuern beim Checkout aktivierst, solltest du diese Informationen zu Zollgebühren und Importsteuern überprüfen.

Versanddienstleister

Ein Versanddienstleister bietet einen Service für den Transport von Produkten. Bei Produkten, die grenzüberschreitend versendet werden, fungiert er als Zollmakler und ist für die Erhebung von Zollgebühren und Importsteuern verantwortlich. Versanddienstleister erheben diese Gebühren entweder vom Verkäufer oder vom Käufer, je nachdem, welche Incoterms für die Lieferung angewendet werden.

Versanddienstleister berechnen möglicherweise Makler- und Auszahlungsgebühren für ihre Leistungen.

Incoterms

Die Optionen zur Verwaltung von Zollgebühren und Importsteuern werden als "Internationale Handelsbedingungen" oder Incoterms bezeichnet. Incoterms legen fest, was deinem Kunden berechnet wird und wie dein Versanddienstleister die Zahlung der Zollgebühren und Importsteuern erhebt.

Im Folgenden findest du die beiden am häufigsten verwendeten Incoterms:

  • Geliefert verzollt (DDP). Dieser Begriff gibt an, dass der Verkäufer die Verantwortung für alle Importkosten übernimmt, die möglicherweise bei Grenzüberschreitung für Waren zu zahlen sind, wie z. B. Zollgebühren, Importsteuern oder Makler- und Auszahlungsgebühren. Du kannst während des Checkout-Prozesses eine Zahlung für diese Gebühren erheben. Wenn der DDP-Incoterm verfügbar ist, bietet seine Verwendung den Kunden einen Gesamtpreis für das Produkt und hilft, Verzögerungen beim Versand zu vermeiden.
  • Geliefert benannter Bestimmungsort (DAP), auch als Geliefert unverzollt (DDU) bezeichnet. Dieser Begriff gibt an, dass der Verkäufer nur für den Versand des Produkts verantwortlich ist und dass der Kunde dafür verantwortlich ist, bei der Zustellung die Importkosten an den Versanddienstleister zu zahlen, wie z. B. Zollgebühren, Importsteuern oder Makler- und Auszahlungsgebühren. Einige Versanddienstleister berechnen zusätzliche Gebühren für die Erhebung von Zollgebühren bei der Zustellung, wenn diese nicht vorab bezahlt wurden. Die Verwendung des DAP-Incoterms kann zu zusätzlichen Gebühren für den Kunden führen.

Um deinen Kunden zu helfen, zusätzliche Gebühren zu vermeiden, kannst du alle zutreffenden Zollgebühren und Importsteuern im Checkout berechnen. Dein Versanddienstleister stellt dir später Zollgebühren und Importsteuern in Rechnung, die du dann mit den Gebühren begleichen kannst, die du von deinen Kunden erhoben hast.

Zollgebühren

Gebühren, die beim Import von Waren erhoben werden können, stammen aus verschiedenen Quellen. Dazu zählen u. a. die folgenden Gebühren:

Die Zollgebühren, die für eine Sendung anfallen, hängen vom Zielort, dem Wert und dem Transportunternehmen ab, das die Waren befördert.

Steuer auf geringwertige Güter und Einfuhrsteuer

Der Steueranteil der Zollgebühren ist entweder eine Geringwertsteuer oder eine Einfuhrsteuer, abhängig von der Geringfügigkeitsgrenze, einer Wertgrenze, die von Land zu Land und von Region zu Region unterschiedlich ist.

Steuern auf Sendungen mit einem geringen Warenwert

In einigen Ländern und Regionen wird auf Lieferungen, die unter dem De-minimis-Wert liegen, eine Steuer auf geringwertige Wirtschaftsgüter erhoben, wenn du in dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Region zur Steuererhebung registriert bist. In der Europäischen Union gibt es zum Beispiel einen Schwellenwert für Steuern auf geringwertige Wirtschaftsgüter, bei der die Umsatzsteuer (USt) auf grenzüberschreitende Bestellungen bis zu einem Wert von 150 EUR erhoben wird, während im Vereinigten Königreich ein Schwellenwert für Steuern auf geringwertige Wirtschaftsgüter gilt, bei der die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Bestellungen bis zu einem Wert von 135 GBP erhoben wird.

Die folgenden Länder erheben Steuern auf Sendungen mit einem geringem Warenwert:

  • Australien
  • Neuseeland
  • Schweiz
  • Norwegen
  • Europäische Union
  • das Vereinigte Königreich

In den meisten Fällen wird der DDP-Incoterm für Lieferungen in Regionen empfohlen, in denen Steuern auf Sendungen mit einem geringen Warenwert erhoben werden. Dadurch werden für Bestellungen oberhalb des Schwellenwerts beim Checkout die Zollgebühren und Importsteuern berechnet.

Wenn du beispielsweise den DDP-Incoterm für die Europäische Union verwendest, geschieht Folgendes:

  • Mehrwertsteuer wird bei Bestellungen von 150 EUR oder weniger erhoben.
  • Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren werden bei Bestellungen über 150 EUR erhoben.

Wenn du den DDP-Incoterm für das Vereinigte Königreich verwendest, geschieht Folgendes:

  • Mehrwertsteuer wird bei Bestellungen von 135 GBP oder weniger erhoben, wenn du in deinen Steuereinstellungen eine Steuerregistrierung für das Vereinigte Königreich eingegeben hast.
  • Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren werden bei Bestellungen über 135 GBP erhoben.

Steuern auf geringwertige Güter werden in der Regel über eine Steuererklärung an die Steuerbehörden überwiesen. Du musst selbst entscheiden, ob du Steuern einziehen und abführen sollst. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du dich für die Erhebung von Steuern auf geringwertige Güter registrieren lassen solltest oder wie du Steuern auf geringwertige Güter abführen kannst, wende dich an die Steuerbehörde des Landes oder der Region oder an einen Steuerexperten vor Ort.

Wenn du eine Rückerstattungfür eine Bestellung vornimmst, auf die Steuern mit geringem Wert erhoben werden, wende dich an die Steuerbehörde des Landes oder der Region, um die von dir abgeführte Steuer zurückzuerhalten.Du kannst nur in Ländern Steuern überweisen oder einziehen, in denen du bereits zur Zahlung von Steuern registriert bist.

Importsteuern

Importsteuern werden von den Zollbehörden eines Landes oder einer Region für Lieferungen erhoben, die über dem De-minimis-Wert liegen. In den meisten Fällen entspricht diese Steuer der lokalen Umsatzsteuer wie der Mehrwertsteuer oder der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST). Wenn du eine Rückerstattung für eine ausgeführte Bestellung vornimmst, auf die Importsteuern erhoben wurden, wende dich an die Zollbehörde des Landes oder der Region, um die von dir abgeführte Steuer zurückzuerhalten.

Zollgebühren

Zollgebühren werden von der Zollbehörde des Empfängerlandes oder der Empfängerregion für Lieferungen berechnet, die den De-minimis-Wert überschreiten. Die Zollgebühren werden unter Einbeziehung der folgenden Faktoren berechnet:

  • der angegebene Wert und die Versandkosten des Produkts
  • die Produktkategorie, wie sie vom HS-Code bestimmt wird
  • das Land oder die Herkunftsregion
  • die Zolltarife des Bestimmungslandes
  • geltenden Handelsabkommen

Zollgebühren- und Importsteuerberechnungen, die auf dem angegebenen Wert des Produkts basieren, können durch Rabatte oder kostenlose Artikel beeinflusst werden.

Makler- und Auszahlungsgebühren

Versanddienstleister berechnen eventuell Makler- und Auszahlungsgebühren für ihre Leistungen. Dieser Betrag wird nicht berücksichtigt, wenn die Berechnung von Zollgebühren und Importsteuern beim Checkout aktiviert ist. Wenn du deinen Kunden eine Makler- und Auszahlungsgebühr berechnen musst, solltest du es in Erwägung ziehen, die Kosten für diese Gebühr zu deinen Versandtarifen hinzuzufügen.

Internationale Versandvereinbarungen

Internationale Versandvereinbarungen werden beim Warentransport zwischen einem Käufer und einem Verkäufer angewendet. Diese Vereinbarungen legen fest, wer für die Waren verantwortlich ist, während sie transportiert werden.

Im Folgenden findest du die beiden gängigsten Vereinbarungen:

  • Kosten, Versicherung, Fracht (CIF). Aus dieser Vereinbarung geht hervor, dass der Verkäufer die Versicherungskosten und anderweitige Kosten übernimmt, bis der Verkäufer die Waren empfängt.
  • Frei an Board (FoB). Aus dieser Vereinbarung geht hervor, dass der Käufer die Versicherungskosten und anderweitige Kosten übernimmt, bis die Waren versendet werden.

Die meisten Länder und Regionen beziehen den Versand, die Bearbeitung und die Versicherung ein (CIF), wenn festgelegt wird, ob eine Lieferung die Schwellenwerte für die Zollgebühren und Importsteuer überschreitet. Andere beziehen diese Kosten nicht ein (FOB). Wenn du dir nicht sicher bist, welche Vereinbarungen dir zur Verfügung stehen, wende dich an deinen Versanddienstleister. Die folgenden Länder und Regionen beziehen die Kosten für den Versand, die Bearbeitung und die Versicherung beispielsweise nicht ein:

  • Kanada
  • USA
  • Australien
  • Neuseeland
  • Südafrika

Stelle sicher, dass du deine Kunden bezüglich der Versandbedingungen informierst.

Mindestbestellwert, bevor Zollgebühren und Importsteuern anfallen

Nicht alle Bestellungen unterliegen Zollgebühren und Importsteuern. Viele Länder und Regionen haben einen Mindestbestellwert, der als De minimis bezeichnet wird, bis zu dem keine Zollgebühren und Importsteuern anfallen.

Bei der Berechnung des De-minimis-Schwellenwerts werden nur Werte vor Steuern berücksichtigt. Wenn deine Produkte Preise inklusive Steuern verwenden, wird der Steueranteil des Produktpreises nicht auf den De-minimis-Schwellenwert angerechnet. Bestell- und Produktrabatte werden ebenfalls nicht auf den De-minimis-Schwellenwert angerechnet.

Die folgende Tabelle enthält einige Beispiele für De-minimis-Werte.

Beispiele für De-minimis-Werte
Land De-minimis-Wert für Zollgebühren De-minimis-Wert für Steuern
Vereinigte Staaten 800 USD 800 USD
Kanada 20 CAD 20 CAD
Mexiko 50 USD 117 USD
Australien 1.000 AUD 0 AUD
China 50 CNY 50 CNY
Hongkong 0 HKD 0 HKD
Irland 150 EUR 22 EUR
Japan 10.000 JPY 10.000 JPY
Schweden 1.600 SEK 300 SEK
Schweiz 5 CHF 5 CHF

De-minimis unterscheidet sich für jedes Land und jede Region, von denen einige spezifische Regelungen bezüglich des De-minimis-Werts haben, abhängig davon, von wo die Lieferung kommt. Beispielsweise wird für Ware, die aus Mexiko oder den Vereinigten Staaten nach Kanada gesendet wird, bei einem Warenwert ab 150 CAD eine Zollgebühr fällig, und ab 40 CAD die Importsteuer.

Wenn du nicht sicher bist, was der De-minimis-Wert für das Land oder die Region ist, in das/die du versendest, prüfe die Website der Steuerbehörde des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region oder wende dich an einen lokalen Steuerberater.

Präferenzielle Handelsabkommen

Präferenzielle Handelsabkommen, die auch als Freihandelsabkommen bezeichnet werden, sind Abkommen zwischen zwei oder mehr Ländern, um Zollgebühren für bestimmte Produkte zu senken oder aufzuheben. Ein Beispiel für ein präferenzielle Handelsabkommen ist das Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (United States-Mexico-Canada Agreement – USMCA).

Handelsabkommen sind standardmäßig in der Berechnung von Zollgebühren und Importsteuern enthalten, aber du kannst diese Einstellung in deinem Adminbereich deaktivieren. Ob ein Handelsabkommen auf einen Verkauf anwendbar ist, richtet sich nach der Absendeadresse und dem Versandziel sowie nach dem Herkunftsland und dem HS-Code des Produkts. Wenn du einen länderübergreifenden Verkauf abschließt, für den ein Handelsabkommen gilt, kann es vorkommen, dass du von der Zollbehörde des Landes oder der Region um Unterlagen gebeten wirst, um das Herkunftsland des Produkts zu bestätigen. Normalerweise wird dann ein Ursprungszeugnis angefordert.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Produkte einem Handelsabkommen unterliegen, wende dich an die Steuerbehörde deines Landes oder an einen Steuerexperten vor Ort.

Deaktivierung von präferenziellen Handelsabkommen

Du kannst präferenzielle Handelsabkommen in deinen Einstellungen für Zollgebühren und Importsteuern deaktivieren.

Schritte:

  1. Gehe in deinem Shopify-Adminbereich zu Einstellungen > Steuern und Zollgebühren.
  2. Klicke im Abschnitt Zollgebühren und Importsteuern auf Verwalten.
  3. Schalte im Abschnitt Zollgebühren und Importsteuern den Schalter für Reduzierte Tarife anwenden, falls zutreffend um.

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