Bedingungen des Reseller-Programms

Bestimmte Partner im Shopify-Partnerprogramm („Reseller-Partner“) sind autorisiert, bestimmte Abonnements für Shopify-Onlineshops, POS Pro-Abonnements und POS-Hardware (die „Wiederverkaufsdienste“) gemäß den nachstehenden Bedingungen an Händler:innen („Händlerkund:innen“) weiterzuverkaufen. Diese Reseller-Partner müssen einen Reseller-Partner-Nachtrag mit Shopify abschließen, um an Händlerkund:innen weiterzuverkaufen. Für die Zwecke dieser Bedingungen des Reseller-Programms bedeutet „Partnerbedingungen“ die unter https://www.shopify.ca/partners/terms verfügbare Partnerprogramm-Vereinbarung, einschließlich aller geltenden zusätzlichen Bedingungen, und „API-Bedingungen“ bedeutet die unter https://www.shopify.com/legal/api-terms verfügbare API-Lizenz und -Nutzungsbedingungen.

Shopify-Wiederverkaufsdienste und Umsatzbeteiligung an Shopify

Reseller-Partner sind autorisiert, die nachstehenden Wiederverkaufsdienste für deren eigene Nutzung an Händlerkund:innen weiterzuverkaufen.

Beschreibende Bildunterschrift zur Erläuterung des Zwecks der Tabelle.
WiederverkaufsdienstAbonnementlaufzeit
Onlineshop-Abonnement 12 Monate; Option für 36 Monate für den Plus-Plan
POS Pro-Abonnement 12 Monate
Shopify POS Hardware Nicht zutreffend

Wiederverkäufer-Partner zahlen Shopify einen reduzierten Satz für jeden der jeweiligen Wiederverkaufs-Services (der „Preis für Wiederverkäufer“). Der Preis für Wiederverkäufer wird berechnet, indem der Listenpreis herangezogen wird. Das sind die Tarife, die unter https://www.shopify.com/pricing oder, für Plus-Abonnements, unter https://www.shopify.com/plus/pricing angezeigt werden (und für Regionen außerhalb der Vereinigten Staaten die Tarife, die unter der gleichen URL in der Top-Level-Domain der jeweiligen Region angezeigt werden), wenn sich ein:e Händler:in für eine jährliche Zahlung des gewählten Service-Abos entscheidet. Dieser jeweilige Tarif wird dann um einen bestimmten Prozentsatz (der „Rabatt“) reduziert, der im Nachtrag für Wiederverkäufer-Partner festgelegt ist. Shopify sendet dem Partner eine Rechnung in USD, die auf den aktuellen Wechselkursen der Landeswährung basiert. Am Zahlungstag zahlt der Partner den in Rechnung gestellten Betrag in USD an Shopify. Zur Verdeutlichung: Der zur Berechnung des Preises für Wiederverkäufer verwendete Listenpreis versteht sich ohne Werbeaktionen, Anreize oder Rabatte (z. B. reduzierte Preise für die ersten x Monate, kostenlose Monate usw.), die in den Links für diese Listenpreise enthalten sein können und die nicht für weiterverkaufte Shopify-Abonnements gelten.

Der Wiederverkäufer-Partner zahlt den Preis für Wiederverkäufer für die gesamte 12-monatige Abonnementlaufzeit für alle POS Pro-Abonnements und alle Shop-Abonnements, mit Ausnahme der Plus-Abonnements, im Voraus an Shopify. Plus-Abonnements können vom Wiederverkäufer-Partner monatlich zu Beginn des Monats bezahlt werden.

Shopify behält sich das Recht vor, Händlerkund:innen direkt die Gebühren in Rechnung zu stellen, die dadurch entstehen, dass die Händlerkund:innen ihre Shopify-Abonnements über das hinaus anpassen oder verlängern, was vom Wiederverkäufer-Partner bezahlt wurde, als die Händlerkund:innen ihre Shopify-Abonnements über den Wiederverkäufer-Partner erworben haben.

Wenn sich Händlerkund:innen für den Kauf von Shopify-Produkten oder -Services entscheiden, die nicht in den oben genannten Wiederverkaufs-Services enthalten sind (z. B. Themes, Apps, Versandetiketten usw.), fallen diese zusätzlichen Produkte und Services nicht in den Geltungsbereich der Bedingungen für das Wiederverkäuferprogramm. Shopify wird Händlerkund:innen diese Produkte und Services direkt in Rechnung stellen.

Wenn Händlerkund:innen ein Abonnement mit Plattformgebühren nutzen (wie in den „Shopify Plus-Nutzungsbedingungen für Wiederverkäufer für Händlerkund:innen“ definiert, die sich in den Admin-Einstellungen der Händlerkund:innen befinden), wird der anwendbare Listenpreis den Händlerkund:innen vom Wiederverkäufer-Partner in Rechnung gestellt. Alle Gebühren, die über den Listenpreis hinausgehen, werden den Händlerkund:innen direkt von Shopify in Rechnung gestellt. In Bezug auf alle Plattformgebühren überweist Shopify dem Wiederverkäufer-Partner einen Betrag, der den den Händlerkund:innen in Rechnung gestellten überschüssigen Gebühren multipliziert mit dem Rabatt (der „PF-Anteil“) entspricht, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats, in dem Shopify die entsprechende Zahlung von den Händlerkund:innen erhalten hat. Shopify kann alle überfälligen Beträge, die der Wiederverkäufer-Partner Shopify schuldet, vom PF-Anteil abziehen. Zahlungen unterliegen dem Mindestauszahlungsbetrag, der hier im Shopify Help Center dargelegt ist: https://help.shopify.com/en/partners/partner-program/getting-paid.

Alle Zahlungen erfolgen in USD und unterliegen Abschnitt 3 der Partnerbedingungen.

Bedingungen für den Wiederverkauf von Onlineshop-Abonnements

Die Abonnements Basic, Grow, Advanced und Plus sind für den Wiederverkauf qualifiziert. Plus-Abonnements können eine Abonnementlaufzeit von 12 oder 36 Monaten haben. Alle anderen Abonnements haben eine Abonnementlaufzeit von 12 Monaten. Andere Shop-Abonnements (z. B. Starter) sind nicht für den Wiederverkauf qualifiziert. Werbeaktionen und Rabatte gelten nicht für weiterverkaufte Shopify-Abonnements.

Für alle Händlerkund:innen mit Plus-Abonnements stellt Shopify Hosting-, Software- und Commerce-Services für den bzw. die Shops unter der bzw. den URLs bereit, die die Händlerkund:innen bei der Registrierung für die Services und bei deren Nutzungsbeginn angegeben haben, sowie für bis zu neun (9) Erweiterungs-Shops, die von den Händlerkund:innen im Adminbereich aktiviert werden können. Händlerkund:innen, die für ein Plus-Abonnement registriert sind, ist es strengstens untersagt, mehr als neun (9) Erweiterungs-Shops hinzuzufügen.

Die Preisgestaltung wird an dem Datum festgelegt, an dem die Händlerkund:innen den Transfer des Development Shops vom Wiederverkäufer-Partner annehmen (das „Annahmedatum“). Die Abonnementlaufzeit beginnt am Annahmedatum und verlängert sich am selben Datum des Folgejahres oder, im Falle einer 36-monatigen Laufzeit, im dritten Jahr danach (das „Verlängerungsdatum“).

Bedingungen für den Wiederverkauf von POS Pro-Abonnements

12-monatige POS Pro-Abonnements sind für den Wiederverkauf für alle Basic-, Grow- und Advanced-Abonnements qualifiziert. Monatliche Abonnements und Abonnementlaufzeiten von mehr als einem Jahr sind nicht für den Wiederverkauf qualifiziert. Werbeaktionen und Rabatte gelten nicht für weiterverkaufte POS Pro-Abonnements. POS Pro-Abonnements sind ein Add-on zu einem Shopify-Shop-Abonnement und können daher nicht einzeln verkauft werden.

Alle Händlerkund:innen mit Plus-Abonnements sind berechtigt, bis zu zwanzig (20) POS Pro-Standorte zu eröffnen (die „Obergrenze für POS Pro-Standorte“), die im Kauf eines Plus-Abonnements enthalten sind, und es ist ihnen strengstens untersagt, die Obergrenze für POS Pro-Standorte zu überschreiten.

Die Preisgestaltung wird (a) am Annahmedatum für POS Pro-Abonnements, die zum Annahmedatum bestellt wurden, oder (b) zum Zeitpunkt des Upgrades festgelegt, wenn das POS Pro-Abonnement nach dem Annahmedatum hinzugefügt wird.

Die Abonnementlaufzeit für POS Pro beginnt am Annahmedatum oder zum Zeitpunkt des Upgrades, wenn das POS Pro-Abonnement nach dem Annahmedatum hinzugefügt wird, und zwar unabhängig von dem Datum, an dem die Händlerkund:innen mit der Nutzung des POS Pro-Abonnements beginnen.

Bedingungen für Shopify POS Hardware

Alle Wiederverkaufs-Services für Shopify POS Hardware („Hardware“) werden FOB (frei an Bord) am von Shopify angegebenen Standort versendet, wobei das Eigentum und die Verlustgefahr bei Versand auf den Wiederverkäufer-Partner übergehen. Alle von Shopify angegebenen Versanddaten sind Schätzungen, und Shopify ist nicht für die Nichteinhaltung angeforderter oder geplanter Versanddaten verantwortlich. Shopify hat das Recht, die verfügbare Hardware nach eigenem Ermessen unter seinen Kund:innen, Vertriebspartner:innen und/oder Wiederverkäufer:innen aufzuteilen. 

Der Kaufpreis für POS Hardware beinhaltet nicht den Versand oder die Steuern, die für den Verkauf der Wiederverkaufs-Services durch den Wiederverkäufer-Partner anfallen (was in der Verantwortung des Wiederverkäufer-Partners liegt), und versteht sich zuzüglich aller staatlichen und lokalen Steuern.

Umgang mit Hardware, Kundenservice und sonstige Qualitätskontrollen

  1. Der Wiederverkäufer-Partner stellt den Käufer:innen der Hardware die von Shopify bereitgestellten Anweisungen für die Hardware zur Verfügung. Der Wiederverkäufer-Partner wird alle Anforderungen an die Lagerung, Sicherheit und den Versand der Hardware einhalten. Der Wiederverkäufer-Partner darf das Herkunftsland auf der Originalverpackung der Hardware nicht verbergen oder unkenntlich machen. Wenn eine neue Verpackung oder ein neuer Container erforderlich ist, muss das Herkunftsland an einer auffälligen Stelle so leserlich und dauerhaft gekennzeichnet werden, wie es die Beschaffenheit des Containers zulässt.
  2. Der Wiederverkäufer-Partner wird alle von Shopify bereitgestellten Anweisungen bezüglich der Lagerung, Handhabung, des Versands, der Entsorgung oder anderer Aspekte der Hardware befolgen, einschließlich der Anweisungen auf den Hardware-Etiketten. Der Wiederverkäufer-Partner lagert die Hardware an einem kühlen, trockenen Ort und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt.
  3. Der Wiederverkäufer-Partner verkauft die Hardware in der Originalverpackung. Neukennzeichnung, Neuverpackung (einschließlich der Trennung von gebündelter Hardware oder der Bündelung von Hardware) und andere Änderungen an der Hardware oder ihrer Verpackung sind nicht gestattet. Der Wiederverkäufer-Partner darf den Inhalt von Etiketten oder Unterlagen auf oder mit der Hardware nicht entfernen, übersetzen oder verändern. Der Wiederverkäufer-Partner darf keine Seriennummer, keinen UPC-Code oder andere identifizierende Informationen auf der Hardware oder ihrer Verpackung manipulieren, unkenntlich machen oder anderweitig verändern.
  4. Der Wiederverkäufer-Partner darf keine Hardware als „neu“ darstellen oder bewerben, die geöffnet oder neu verpackt zurückgegeben wurde.
  5. Unverzüglich nach Erhalt der Hardware prüft der Partner die Hardware und ihre Verpackung auf Schäden, Mängel, beschädigte Siegel, Anzeichen von Manipulation oder andere Nichtkonformitäten (ein „Mangel“). Wird ein Mangel festgestellt, darf der Wiederverkäufer-Partner die Hardware nicht zum Verkauf anbieten und muss den Mangel unverzüglich an Shopify melden.
  6. Der Wiederverkäufer-Partner wird mit Shopify in Bezug auf alle Hardware-Nachverfolgungssysteme (z. B. Seriennummernverfolgung) kooperieren, die von Zeit zu Zeit implementiert werden können.
  7. Der Wiederverkäufer-Partner wird mit Shopify in Bezug auf Produktrückrufe von Hardware oder andere Maßnahmen zur Verbreitung von Verbrauchersicherheitsinformationen kooperieren.
  8. Der Wiederverkäufer-Partner meldet Shopify alle Kundenbeschwerden oder nachteiligen Ansprüche bezüglich der Hardware, von denen er Kenntnis erlangt. Der Wiederverkäufer-Partner wird Shopify bei der Untersuchung solcher Beschwerden oder nachteiliger Ansprüche unterstützen.
  9. Der Wiederverkäufer-Partner wird mit Shopify bei der Untersuchung und Lösung von Qualitäts- oder Kundenserviceproblemen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Hardware durch den Wiederverkäufer-Partner kooperieren, einschließlich der Offenlegung von Informationen über die Bezugsquellen, den Versand und die Handhabung der Hardware.