Hinweise zu EU-Steuern

Länder innerhalb der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich erheben eine Umsatzsteuer oder USt. Die EU-Mehrwertsteuer wird anhand eines zielorientierten Sourcings berechnet. Das bedeutet, dass der Kunde die Steuern basierend auf seinem Standort in Rechnung stellt. Der Mindestbetrag für diese Steuer beträgt 15 %, aber jedes Mitgliedsland legt seine eigenen Tarife fest.

Eine USt-IdNr oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VATIN) ist erforderlich, um die Umsatzsteuer zu berechnen. Sie wird dir von der Steuerbehörde eines Mitgliedsstaates zur Verfügung gestellt, nachdem du dich bei dieser registriert hast.

Am 1. Juli 2021 sind die Schwellenwerte für Fernabsätze für einzelne Länder entfallen. Stattdessen gilt ein einziger Schwellenwert für Fernabsätze für die gesamte EU.

  • Für Kunden in deinem Heimatland wird dein lokaler Mehrwertsteuersatz berechnet.
  • Für Kunden in EU-Ländern außerhalb deines Heimatlandes richtet sich der Tarif danach, ob du die Registrierungsschwelle überschreitest.
    • Wenn deine kombinierten Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedsstaaten insgesamt weniger als 10.000 EUR betragen, dann kannst du dich dafür entscheiden, den Mehrwertsteuersatz deines Heimatlandes in anderen EU-Ländern zu berechnen und die Mehrwertsteuer an die Regierung deines Heimatlandes abzuführen. Wenn du dich dafür entscheidest, den Mehrwertsteuersatz deines Heimatlandes für alle Verkäufe in der EU zu berechnen, musst du möglicherweise die Befreiung für Kleinstunternehmen bei deiner lokalen Steuerbehörde beantragen. Wenn du nicht sicher bist, ob du einen Antrag stellen musst, wende dich bitte an die zuständigen lokalen Steuerbehörden oder an einen Steuerberater.
    • Wenn deine kombinierten Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedsstaaten insgesamt 10.000 EUR oder mehr betragen, dann berechne den Mehrwertsteuersatz am Standort deines Kunden für alle Verkäufe in andere Länder.

Ein neues One-Stop-Shop-System (OSS) ist seit dem 1. Juli 2021 verfügbar. Das OSS-System ermöglicht es Händlern, die Mehrwertsteuer für Verkäufe in allen EU-Mitgliedsstaaten zu erheben und abzuführen, anstatt sich für jeden Mitgliedsstaat einzeln zu registrieren.

Hinweise zu Steuern für EU-Mitgliedsstaaten und das Vereinigte Königreich

Europa

Liste der EU-Mitgliedsstaaten und Steuerbehörden
Mitgliedsstaat Steuerbehörde
Österreich Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich
Belgien Föderaler Öffentlicher Dienst – Finanzen
Bulgarien Nationale Einnahmenagentur der Republik Bulgarien
Kroatien Ministerium für Finanzen der Republik Kroatien – Steuerverwaltung
Zypern Zyprische Steuerabteilung
Tschechische Republik Finanzverwaltung der Tschechischen Republik
Dänemark Dänische Steuerbehörde
Estland Steuer-und Zollbehörde der Republik Estland
Finnland Finnische Steuerverwaltung
Frankreich Ministerium für Finanzen Frankreichs
Deutschland Bundeszentralamt für Steuern
Griechenland Griechische Steuerbehörde (IAPR)
Ungarn Nationale Steuer-und Zollverwaltung
Irland Irische Steuern und Zölle
Italien Italienische Agentur der Einnahmen
Lettland Lettische Steuerbehörde
Litauen Steueraufsichtsbehörde des Ministeriums für Finanzen der Republik Litauen
Luxemburg Luxemburgische Steuerbehörde
Malta Finanzverwaltung
Niederlande Steuer-und Zollverwaltung
Norwegen Die norwegische Steuerverwaltung
Polen Steuerverwaltung
Portugal Portugiesische Steuer-und Zollbehörde
Rumänien Nationale Agentur für Steuerverwaltung
Slowakei Finanzverwaltung der Slowakei
Slowenien Finanzverwaltung der Republik Slowenien
Spanien Spanische Steuerbehörde
Schweden Schwedische Steuerbehörde

Vereinigtes Königreich

Steuerbehörde für das Vereinigte Königreich
Land Steuerbehörde
Vereinigtes Königreich HM Revenue and Customs

One-Stop-Shop-Schemas

Seit dem 1. Juli 2021 sind One-Stop-Shop-Systeme verfügbar, mit denen Händler die Erhebung und Abführung von Mehrwertsteuer für Verkäufe in EU-Mitgliedstaaten vereinfachen können.

  • Das One-Stop-Shop (OSS)-System, auch Union-OSS genannt, ist für Händler in der EU verfügbar, deren Verkäufe in andere EU-Mitgliedsstaaten erfordern, dass sie die Mehrwertsteuer basierend auf den Zielländern berechnen und überweisen. Seit dem 1. Juli 2021 kannst du das OSS-System verwenden, wenn deine jährlichen Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedsstaaten 10.000 EUR oder mehr betragen.

    • Wenn deine jährlichen Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedstaaten weniger als 10.000 EUR betragen, kannst du entweder die Befreiung für Kleinstunternehmen verwenden, um deinen lokalen Mehrwertsteuersatz zu berechnen, oder dich für das OSS-System registrieren, wenn du die Mehrwertsteuer basierend auf dem Standort deiner Kunden berechnen möchtest.
  • Das Import-One-Stop-Shop-System (IOSS), auch Nicht-Union-OSS genannt, gilt für Händler außerhalb der EU, die an Kunden in einem EU-Mitgliedsstaat verkaufen. Seit dem 1. Juli 2021 kannst du das IOSS-System verwenden, wenn dein Standort außerhalb der EU liegt und du an Kunden in einem EU-Mitgliedsstaat verkaufst und nicht möchtest, dass deinen Kunden bei der Zustellung Steuern berechnet werden.

    • Mit IOSS kannst du wählen, ob du die Mehrwertsteuer für Bestellungen bis 150 EUR am Checkout erheben möchtest, damit deine Kunden keine Steuern bei der Zustellung bezahlen.

Du hast z. B. einen Standort in Schweden und einen Standort in den Vereinigten Staaten. Du verwendest das OSS-System für Bestellungen, die aus Schweden an Kunden in der EU versendet werden, und das IOSS-System für Bestellungen, die aus den Vereinigten Staaten an Kunden in der EU versendet werden.

Gib in deinem Shopify-Adminbereich deine OSS-Registrierung ein. Die Verwendung von OSS und IOSS zur gleichen Zeit wird nicht unterstützt. Daher ist die Option zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf Bestellungen, die von außerhalb der EU an Kunden innerhalb der EU versendet werden, unter Verwendung von IOSS deaktiviert.

Mehrwertsteuer mit OSS berechnen, erklären und bezahlen

Schritte:

  1. Registriere dich für OSS bei der Steuerbehörde in deinem eigenen Land.
  2. Aktualisiere deine Steuerregistrierungen.
  3. Melde Verkäufe und führe die Umsatzsteuer an OSS ab, anstatt dich für eine USt-IdNr. in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu registrieren.

Die Registrierung für OSS ist optional. Wenn du dich nicht für OSS registrierst, bist du weiterhin in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten für die Umsatzsteuer registriert.

Mehr Informationen zu OSS unter ec.europa.eu.

Mehrwertsteuer mit IOSS berechnen, erklären und bezahlen

Wenn du dich außerhalb der EU befindest und an Kunden in der EU verkaufst, musst du derzeit keine Mehrwertsteuer auf Bestellungen unter 22 EUR erheben. Nach dem 1. Juli 2021 wird für Bestellungen im Wert von bis zu 150 EUR Mehrwertsteuer erhoben und bei Bestellungen über 150 EUR werden Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren erhoben.

Du bist nicht verpflichtet, Umsatzsteuer unabhängig von den Bestellbeträgen zu erheben. Bei der Verwendung von IOSS kannst du beim Checkout Mehrwertsteuer auf Bestellungen im Wert von 150 EUR oder weniger erheben, damit deine Kunden bei der Zustellung keine Steuern zahlen.

Schritte:

  1. Registriere dich bei der Steuerbehörde in einem EU-Mitgliedsstaat für IOSS.
  2. Berechne die Mehrwertsteuer basierend auf dem Zielland.
  3. Melde Verkäufe und führe die Umsatzsteuer an IOSS ab.

Die Registrierung für IOSS ist optional. Sie ist jedoch erforderlich, wenn du während des Checkout-Prozesses Mehrwertsteuer berechnen möchtest. Wenn du diese Steuern nicht beim Checkout berechnest, bezahlt dein Kunde sie bei der Zustellung an den Versanddienstleister.

Mehr Informationen zu IOSS unter ec.europa.eu.

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