Hinweise zu EU-Steuern
Länder innerhalb der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich erheben eine Umsatzsteuer oder USt. Die EU-Mehrwertsteuer wird anhand eines zielorientierten Sourcings berechnet. Das bedeutet, dass der Kunde die Steuern basierend auf seinem Standort in Rechnung stellt. Der Mindestbetrag für diese Steuer beträgt 15 %, aber jedes Mitgliedsland legt seine eigenen Tarife fest.
Eine USt-IdNr oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VATIN) ist erforderlich, um die Umsatzsteuer zu berechnen. Sie wird dir von der Steuerbehörde eines Mitgliedsstaates zur Verfügung gestellt, nachdem du dich bei dieser registriert hast.
Am 1. Juli 2021 sind die Schwellenwerte für Fernabsätze für einzelne Länder entfallen. Stattdessen gilt ein einziger Schwellenwert für Fernabsätze für die gesamte EU.
- Für Kunden in deinem Heimatland wird dein lokaler Mehrwertsteuersatz berechnet.
- Für Kunden in EU-Ländern außerhalb deines Heimatlandes richtet sich der Tarif danach, ob du die Registrierungsschwelle überschreitest.
- Wenn deine kombinierten Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedsstaaten insgesamt weniger als 10.000 EUR betragen, dann kannst du dich dafür entscheiden, den Mehrwertsteuersatz deines Heimatlandes in anderen EU-Ländern zu berechnen und die Mehrwertsteuer an die Regierung deines Heimatlandes abzuführen. Wenn du dich dafür entscheidest, den Mehrwertsteuersatz deines Heimatlandes für alle Verkäufe in der EU zu berechnen, musst du möglicherweise die Befreiung für Kleinstunternehmen bei deiner lokalen Steuerbehörde beantragen. Wenn du nicht sicher bist, ob du einen Antrag stellen musst, wende dich bitte an die zuständigen lokalen Steuerbehörden oder an einen Steuerberater.
- Wenn deine kombinierten Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedsstaaten insgesamt 10.000 EUR oder mehr betragen, dann berechne den Mehrwertsteuersatz am Standort deines Kunden für alle Verkäufe in andere Länder.
Ein neues One-Stop-Shop-System (OSS) ist seit dem 1. Juli 2021 verfügbar. Das OSS-System ermöglicht es Händlern, die Mehrwertsteuer für Verkäufe in allen EU-Mitgliedsstaaten zu erheben und abzuführen, anstatt sich für jeden Mitgliedsstaat einzeln zu registrieren.
Auf dieser Seite
Hinweise zu Steuern für EU-Mitgliedsstaaten und das Vereinigte Königreich
Europa
Vereinigtes Königreich
Land | Steuerbehörde |
---|---|
Vereinigtes Königreich | HM Revenue and Customs |
One-Stop-Shop-Schemas
Seit dem 1. Juli 2021 sind One-Stop-Shop-Systeme verfügbar, mit denen Händler die Erhebung und Abführung von Mehrwertsteuer für Verkäufe in EU-Mitgliedstaaten vereinfachen können.
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Das One-Stop-Shop (OSS)-System, auch Union-OSS genannt, ist für Händler in der EU verfügbar, deren Verkäufe in andere EU-Mitgliedsstaaten erfordern, dass sie die Mehrwertsteuer basierend auf den Zielländern berechnen und überweisen. Seit dem 1. Juli 2021 kannst du das OSS-System verwenden, wenn deine jährlichen Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedsstaaten 10.000 EUR oder mehr betragen.
- Wenn deine jährlichen Verkäufe in alle anderen EU-Mitgliedstaaten weniger als 10.000 EUR betragen, kannst du entweder die Befreiung für Kleinstunternehmen verwenden, um deinen lokalen Mehrwertsteuersatz zu berechnen, oder dich für das OSS-System registrieren, wenn du die Mehrwertsteuer basierend auf dem Standort deiner Kunden berechnen möchtest.
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Das Import-One-Stop-Shop-System (IOSS), auch Nicht-Union-OSS genannt, gilt für Händler außerhalb der EU, die an Kunden in einem EU-Mitgliedsstaat verkaufen. Seit dem 1. Juli 2021 kannst du das IOSS-System verwenden, wenn dein Standort außerhalb der EU liegt und du an Kunden in einem EU-Mitgliedsstaat verkaufst und nicht möchtest, dass deinen Kunden bei der Zustellung Steuern berechnet werden.
- Mit IOSS kannst du wählen, ob du die Mehrwertsteuer für Bestellungen bis 150 EUR am Checkout erheben möchtest, damit deine Kunden keine Steuern bei der Zustellung bezahlen.
Du hast z. B. einen Standort in Schweden und einen Standort in den Vereinigten Staaten. Du verwendest das OSS-System für Bestellungen, die aus Schweden an Kunden in der EU versendet werden, und das IOSS-System für Bestellungen, die aus den Vereinigten Staaten an Kunden in der EU versendet werden.
Gib in deinem Shopify-Adminbereich deine OSS-Registrierung ein. Die Verwendung von OSS und IOSS zur gleichen Zeit wird nicht unterstützt. Daher ist die Option zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf Bestellungen, die von außerhalb der EU an Kunden innerhalb der EU versendet werden, unter Verwendung von IOSS deaktiviert.
Mehrwertsteuer mit OSS berechnen, erklären und bezahlen
Schritte:
- Registriere dich für OSS bei der Steuerbehörde in deinem eigenen Land.
- Aktualisiere deine Steuerregistrierungen.
- Melde Verkäufe und führe die Umsatzsteuer an OSS ab, anstatt dich für eine USt-IdNr. in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu registrieren.
Die Registrierung für OSS ist optional. Wenn du dich nicht für OSS registrierst, bist du weiterhin in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten für die Umsatzsteuer registriert.
Mehr Informationen zu OSS unter ec.europa.eu.
Mehrwertsteuer mit IOSS berechnen, erklären und bezahlen
Wenn du dich außerhalb der EU befindest und an Kunden in der EU verkaufst, musst du derzeit keine Mehrwertsteuer auf Bestellungen unter 22 EUR erheben. Nach dem 1. Juli 2021 wird für Bestellungen im Wert von bis zu 150 EUR Mehrwertsteuer erhoben und bei Bestellungen über 150 EUR werden Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren erhoben.
Du bist nicht verpflichtet, Umsatzsteuer unabhängig von den Bestellbeträgen zu erheben. Bei der Verwendung von IOSS kannst du beim Checkout Mehrwertsteuer auf Bestellungen im Wert von 150 EUR oder weniger erheben, damit deine Kunden bei der Zustellung keine Steuern zahlen.
Schritte:
- Registriere dich bei der Steuerbehörde in einem EU-Mitgliedsstaat für IOSS.
- Berechne die Mehrwertsteuer basierend auf dem Zielland.
- Melde Verkäufe und führe die Umsatzsteuer an IOSS ab.
Die Registrierung für IOSS ist optional. Sie ist jedoch erforderlich, wenn du während des Checkout-Prozesses Mehrwertsteuer berechnen möchtest. Wenn du diese Steuern nicht beim Checkout berechnest, bezahlt dein Kunde sie bei der Zustellung an den Versanddienstleister.
Mehr Informationen zu IOSS unter ec.europa.eu.
Verhalten zur Registrierung in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich
Die Steuerregistrierungen von Shopify werden am 23. September 2024 aktualisiert, um die Umsatzsteuergesetzgebung besser widerzuspiegeln. Shopify erhebt die USt nur in den Ländern, die durch die entsprechenden Registrierungen abgedeckt sind, um die Nichteinhaltung von Vorschriften und Geldstrafen zu vermeiden.
Dieses Aktualisierungsverhalten wird im Folgenden dargestellt:
Registrierungsart: | Verhalten/Abdeckung: | Beispiel |
---|---|---|
Lokal | Die USt für Bestellungen wird im lokalen Land erhoben (aber nicht in anderen Ländern). Wenn ein OSS verwendet wird, ist weiterhin eine lokale Registrierung erforderlich, um die Umsatzsteuer im lokalen Land zu erheben. | Eine Registrierung in Deutschland deckt Bestellungen innerhalb Deutschlands und Lieferungen nach Deutschland ab, aber nicht Bestellungen in andere Länder. |
Lokale Registrierung im Vereinigten Königreich | Die im Vereinigten Königreich anwendbare USt wird bei Bestellungen erhoben, die von deinen EU-Standorten nach Nordirland geliefert werden. | Eine Registrierung im Vereinigten Königreich deckt Bestellungen ab, die von Deutschland aus nach Nordirland versendet werden. |
One-Stop-Shop (OSS) | Die USt wird bei allen länderübergreifenden Bestellungen erhoben (aber nicht auf lokale Bestellungen angewendet). | Eine OSS-Registrierung in Deutschland deckt Lieferungen aus Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten und Nordirland ab, aber nicht Bestellungen innerhalb von Deutschland oder innerhalb eines anderen Landes. |
Befreiung für Kleinstunternehmen | Die USt wird bei allen länderübergreifenden und lokalen Bestellungen zum Umsatzsteuersatz des Landes, in dem das Kleinstunternehmen registriert ist, erhoben (ausgenommen sind Bestellungen, die nicht aus dem oder in das Land versendet werden, in dem das Kleinstunternehmen registriert ist). Lokale Registrierungen können auch hinzugefügt werden, wenn du über eine Befreiung für Kleinstunternehmen verfügst. |
Die Registrierung eines Kleinstunternehmens in Deutschland deckt Bestellungen ab, die nach Deutschland geliefert werden, und Bestellungen, die von Deutschland aus in andere EU-Länder gesendet werden. Bei diese Bestellungen wird die USt in Deutschland erhoben. Bei der Registrierung als Kleinstunternehmen wird die USt in Deutschland nicht auf Bestellungen angewendet, die von Standorten außerhalb Deutschlands versendet werden, sodass eine lokale Registrierung in diesen Ländern erforderlich ist. |
Im Folgenden findest du den Zeitplan für diese Aktualisierung:
- 16. September 2024: Fehlende USt-Registrierungen werden den in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Ländern hinzugefügt.
- 23. September 2024: USt-Registrierungen werden in EU-Ländern, in denen du Verkäufe getätigt, aber die erforderlichen Registrierungen nicht vorgenommen hast, mit einer leeren USt-IdNr. hinzugefügt.
Durch diese Anpassungen kannst du die USt in Übereinstimmung mit den Vorschriften erheben.
Wenn du es vorziehst, einige oder alle USt-Registrierungen selbst zu aktualisieren, kannst du dies vor diesen Stichtagen tun.
Schritte:
- Gehe in deinem Shopify-Adminbereich zu Einstellungen > Steuern und Zollgebühren.
- Wähle im Abschnitt Regionale Einstellungen die Option Europäische Union aus.
- Klicke im Abschnitt Versand aus der EU in die EU auf USt erheben, um neue Registrierungen hinzuzufügen oder vorhandene Registrierungen zu bearbeiten.